Krankenversicherungen


Alle Fachärzte der Berufsausübungsgemeinschaft sind zugelassene Vertragsärzte der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen und somit für Mitglieder aller gesetzlichen Krankenversicherungen und selbstverständlich auch aller privaten Krankenversicherungen zur ärztlichen Versorgung zugelassen. Mit besonders innovativen Krankenversicherungen - allen voran die DAK – sind zum Vorteil für die Patienten innovative Versorgungskonzepte entwickelt und vertraglich vereinbart worden.

Entsprechende Verträge bestehen für:

  • Mitglieder der DAK
  • Mitglieder der Barmer/GEK
  • Mitglieder der Knappschaft
  • Mitglieder der Deutschen BKK
  • Mitglieder der HKK
  • Mitglieder der Audi BKK
  • Mitglieder der BKK 24

Ihr behandelnder Augenarzt berät Sie gerne individuell, ob beim vorliegenden Krankheitsbild ein entsprechender Vertrag für Ihre Behandlung zum Tragen kommt, oder ein Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung sinnvoll ist, falls diese noch keine innovativen Verträge abgeschlossen hat.

Nähere Informationen siehe unter Integrierte Versorgung.