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- Wird der Augencheck-Up von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen?
Bei diesen Leistungen handelt es sich um individuelle Gesundheitsleistungen. Dies bedeutet, dass, sofern bei Ihnen diese Leistung nicht medizinisch erforderlich ist, kein Anspruch auf Kostenerstattung durch Ihre Krankenversicherung besteht.